Der BMWi INVEST-Zuschuss für Wagniskapital: Zahlen, Fakten und Voraussetzungen für Investoren

Eine gute Idee allein ist heutzutage längst nicht mehr ausreichend, um erfolgreich ein Unternehmen zu gründen. Vielmehr müssen die Jungunternehmer viel Zeit opfern, ein hohes Maß an Durchhaltevermögen an den Tag legen und ihr Vorhaben zudem auch finanzieren können. Dabei verfügen die wenigstens Gründer in der Startphase über genügend finanzielle Eigenmittel, um alle Ausgaben zu decken. Aus diesem Grund führte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Mai 2013 das Förderprogramm INVEST ein. Dieses Programm umfasst einen Zuschuss für Risikokapitalgeber sowie eine steuerliche Erleichterung für Investoren beim Exit. Das Bundesministerium hofft, mit dieser Maßnahme Jungunternehmern den Zugang zu Wagniskapital zu erleichtern. Doch was ist INVEST eigentlich, wie hoch sind die gewährten Zuschüsse und Steuererleichterungen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Förderung zu erhalten?

Zahlen und Fakten zum INVEST-Zuschuss (Stand: Dez. 2018):
• 513 mEUR Wagniskapital mobilisiert
• 6.374 Investments bewilligt seit 2013
• 81.000 EUR durchschnittliche Investitionssumme

Was ist der INVEST Zuschuss?

INVEST ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Ziel des Programms ist es, durch finanzielle Erleichterungen Anreize für Investoren zu schaffen, um junge und innovative Unternehmen während der Existenzgründung zu unterstützen. Das Programm setzt sich dabei aus zwei unterschiedlichen Komponenten zusammen. Initial werden den Investoren, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, 20 % ihrer Investitionssumme vom Bundesministerium zurückerstattet. Werden die Anteile für mindestens drei Jahre gehalten, so können Risikokapitalgeber beim Verkauf ihrer Anteile eine Steuererleichterung von 25 % des Gewinns geltend machen.

Welche Einschränkungen gibt es?

Um die Fördermittel zu erhalten, müssen sich Investoren mit zumindest 10.000 Euro am Unternehmen beteiligen, wobei die maximale Fördersumme auf 100.000 Euro pro Investor und Kalenderjahr begrenzt ist. Die zuschussfähige Höchstbeteiligung ist pro Unternehmen auf 3 Millionen Euro pro Jahr limitiert. Das geförderte Unternehmen darf in Summe zudem nicht mehr als 15 Millionen Euro Risikokapital erhalten. Die Haltefrist für Investoren ist auf 10 Jahre beschränkt, wobei die Anteile für zumindest drei Jahre gehalten werden müssen. Investoren, die bereits Anteile an einem geförderten Unternehmen haben, können auch bei einer Anschlussfinanzierung einen INVEST Zuschuss beantragen. Zusätzlich sind auch Wandeldarlehen INVEST-förderfähig. Voraussetzung ist hierbei jedoch, dass die Wandlung innerhalb von 15 Monaten nach Ausstellung des Bewilligungsbescheids durchgeführt wird.

Welche Voraussetzungen müssen für INVEST erfüllt sein?

Als Voraussetzung für den Zuschuss muss das Unternehmen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. So darf das Unternehmen nicht älter als 7 Jahre sein und muss weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen. Zudem darf das Unternehmen auch nicht an der Börse notiert sein, muss einer innovativen Branche angehören und seinen Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) haben. Befindet sich der Hauptsitz des Jungunternehmens außerhalb Deutschlands, so muss sich zumindest eine Zweigniederlassung oder eine Betriebsstätte in der Bundesrepublik befinden. Dabei muss die Zweigniederlassung im Handelsregister eingetragen sein, die Betriebsstätte wiederum im Gewerberegister. Zusätzlich dürfen die Bilanzsumme oder der Umsatz 10 Millionen Euro pro Jahr nicht übersteigen.

Wer darf investieren?

Investieren dürfen sowohl natürliche Personen mit einem Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum als auch Beteiligungsgesellschaften, sofern diese ihren Hauptsitz im EWR haben. Bei Beteiligungsgesellschaften ist die Anzahl der teilnehmenden Gesellschafter auf sechs Teilnehmer beschränkt, wobei zumindest einer dieser Gesellschafter volljährig sein muss.

Was sind „innovative“ Branchen?

Damit der Zuschuss beantragt werden kann, muss das Unternehmen zum überwiegenden Teil einer innovativen Branche angehören. Eine genaue Liste, welche Branchen als förderfähig angesehen werden, kann online auf der Seite des Bundesministeriums abgerufen werden. Prinzipiell gelten jedoch alle Unternehmen, die pharmazeutische oder chemische Erzeugnisse herstellen, zu innovativen Unternehmen. Zusätzlich werden auch Unternehmen die in den Bereichen Informationstechnologie, Telekommunikation, Werbung, Markforschung oder Maschinenbau arbeiten als förderfähig angesehen. Unternehmer, die zwei Jahre vor Antragstellung ein Patent angemeldet oder Förderungen für Forschungsprojekte oder Innovationsprojekte erhalten haben, werden in der Regel ebenfalls gefördert.

Wie bekomme ich die Förderung?

Administrativ wird die Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt. Die Antragstellung ist hierbei überaus schlank gehalten, wobei alle Anträge elektronisch eingebracht werden können. Im ersten Schritt stellt das Unternehmen selbst einen Antrag beim BAFA. Das Bundesamt prüft danach die formalen Voraussetzungen und stellt, im Falle einer positiven Prüfung, einen Förderbescheid aus. Dieser Förderbescheid ist für sechs Monate gültig. Danach kann der Investor ebenfalls einen Antrag beim BAFA stellen. Wird auch dieser genehmigt und wird der Kauf der Anteile auch durchgeführt, so überweist das Bundesamt dem Geldgeber den Zuschuss auf sein angegebenes Konto.

Es gibt jedoch noch eine zweite Möglichkeit der Antragstellung. Besteht das Unternehmen beispielsweise noch gar nicht, so kann der Investor den Antrag beim BAFA einreichen. Das Unternehmen selbst stellt den entsprechenden Antrag dann erst nach seiner Gründung und Eintragung im Handelsregister. Die Gründung muss jedoch innerhalb von drei Monaten, nachdem der Geldgeber seinen Antrag gestellt hat, erfolgen. Für einen positiven Bescheid muss das BAFA zudem die Förderfähigkeit des Unternehmens bestätigen.

Was passiert bei einem Exit?

Im Jahr 2017 kam es zu einer Aktualisierung des Zuschusses, um diesen noch attraktiver für Investoren zu machen. Dank dieser Reform wird Investoren nun auch ein sogenannter Exitzuschuss in Aussicht gestellt. Investoren, die den INVEST Zuschuss für ihre Beteiligung bekommen und ihre Anteile für mindestens drei Jahre gehalten haben, dürfen diesen Exitzuschuss beantragen.

Der Zuschuss gilt dabei für Investitionen ab dem 01.01.2017, wobei eine Antragstellung bis zum 30.06.2031 möglich ist. Beim Exitzuschuss erhalten Investoren 25 % ihres Veräußerungsgewinns als Steuerkompensation im Zuge des Steuerausgleichs erstattet. Dabei muss der erzielte Gewinn jedoch mindestens 2.000 Euro betragen. Zudem ist die Summe auf 80 % des investierten Betrags beschränkt.

Fazit

Private Investoren und Geldgeber sind für junge Unternehmen in der Startphase essenziell, um diesen über finanzielle Engpässe hinwegzuhelfen. Der INVEST Zuschuss ist hierbei eine echte Alternative und Ergänzung zu bestehenden Förderungen. Gründer, die eine Bewilligung für diese Förderung erhalten haben, finden so wesentlich leichter Geldgeber, die sie bei ihrem Vorhaben unterstützen.

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