Coronaviruskrise: Start-Ups mit Fieber

Die Coronaviruskrise betrifft nicht nur alteingesessene Unternehmen. Auch junge Unternehmen sehen sich jetzt schier unüberwindlichen Problemen gegenüber. In diesem Artikel geht Rechtsanwältin Janine Hardi näher auf „Erste-Hilfe-Maßnahmen“ ein. Der Artikel erschien im Original auf Janine-Hardi.com.

1. Veränderung der Arbeitsweise

 a. Homeoffice

Gerade Startups sind es gewöhnt, sehr iterativ im Team miteinander zu arbeiten. Was sie eigentlich zu hochmodernen Thinktanks macht, die wunderbar agil an alle Herausforderungen gehen, bremst sie jetzt massiv aus- denn Homeoffice ist für viele Startups Neuland und gerade in der Anfangsphase eines Unternehmens, in der schnell und meist über persönliche Gespräche neue Themen angegangen werden, wird das Homeoffice als kontraproduktiv angesehen.

Bei der derzeitigen Nachrichtenlage in Deutschland ist jedoch auch jungen Gründern dringend anzuraten, ihre Belegschaft ins Homeoffice zu schicken. Jetzt gilt es, das Team noch enger einzubinden. Regelmäßige Meetings, mindestens telefonisch, bestenfalls virtuell und das am besten ein- bis zweimal pro Tag- gerne kurz- holen die Mitarbeiter ab und sorgen zumindest weiterhin für ein Gefühl der Zusammengehörigkeit und vor allem auch Informiertheit, die jetzt für alle Beteiligte essentiell ist.

b. Transparenz

Start-Ups, die in der Anfangsphase ihres Bestehens vielleicht immer noch um eben solches kämpfen müssen, sollten ihren Mitarbeitern gegenüber mit viel Transparenz begegnen und die Auswirkungen der Krise für das Unternehmen deutlich ansprechen. Vielleicht finden sich gemeinsam Wege aus dieser Krise- sie zu prüfen und ggf. auch transparent zu machen, wenn sie nicht gangbar sind, ist Aufgabe des Gründerteams.

2. Interne Unterstützung anfordern

Der Kontakt mit Euren Investoren oder Eurem Beirat kann Euch jetzt die nötige Unterstützung geben, die Ihr braucht, um die Krise gut zu überstehen. Wenn Ihr Glück habt, sitzt Ihr jetzt nicht nur Menschen gegenüber, die krisenunabhängig an Eure Geschäftsidee geglaubt haben, sondern die genug Erfahrung haben, um Euch dabei zu unterstützen, Euer Unternehmen sicher durch die Krise zu navigieren.

Auch hier gilt: Transparenz hilft jetzt am besten- die Auswirkungen dieser Krise sind wahrscheinlich immens, da hilft weder, den Kopf in den Sand zu stecken noch in wildem Aktivismus irgendetwas schön zu reden. Jetzt ist Risikobewusstsein gefragt, das man eben oft nur durch jahrelange Erfahrung haben kann- auch, wenn Ihr am liebsten der ganzen Welt beweisen wollt, dass Ihr Euren Laden selbst im Griff habt: jetzt ist die Zeit für Demut vor Erfahrung.

Ihr könnt auch sicher sein, dass Ihr ein „Alignment of Interest“ vorfinden werdet- auch Eure Investoren haben keinerlei Interesse daran, jetzt wegen eines Virus ihr Investment abschreiben zu müssen.

3. Unterstützung anfordern

Der Staat hat bereits Teile eines umfangreichen Maßnahmenpakets umgesetzt, auf das Unternehmen Zugriff haben. Das reicht von der Beantragung von Kurzarbeitergeld nach Ausschöpfung anderer Maßnahmen (Überstundenabbau, Urlaub etc.) bis hin zu finanzieller Unterstützung durch die KfW.

a. Kurzarbeit

  • Was versteht man eigentlich unter „Kurzarbeit“ und wie kann sie meinem Unternehmen helfen? Unter Kurzarbeit versteht man die vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit der Mitarbeiter.
  • Wie hilft der Staat? Arbeitnehmer, denen seitens ihres Unternehmens z. B. zur Vermeidung von Kündigungen Kurzarbeit auferlegt wird, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entgeltersatzleistung durch die Bundesagentur für Arbeit.
  • Gesetzliche Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld:
  1. §§ 95ff SGB III besteht Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, wobei ein Arbeitsausfall erheblich ist, wenn er
  • auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht und
  • vorübergehend ist und
  • nicht vermeidbar ist. (Vermeidbar ist ein Arbeitsausfall dann, wenn er überwiegend saisonal bedingt, betriebs- oder branchenüblich ist, ausschließlich auf betriebsorganisatorischen Gründen beruht, durch Gewährung von Urlaub ganz oder teilweise verhindert werden kann, oder z. B. durch die Nutzung vorhandener Arbeitszeitflexibilisierungsregelungen vermieden werden kann (§ 96 Abs. IV SGB III)).
  1. Im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) müssen mindestens ein Drittel der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sein.
  2. Im betroffenen Betrieb muss mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt sein (betriebliche Voraussetzung) und
  3. der von dem Arbeitsausfall betroffene Arbeitnehmer muss die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, insbesondere soll sein Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden, also weder gekündigt noch aufgehoben sein und
  4. der Arbeitsausfall muss der Arbeitsagentur durch den Arbeitgeber oder den Betriebsrat schriftlich angezeigt worden sein. Der Anzeige durch den Arbeitgeber soll eine Stellungnahme des Betriebsrates beigefügt sein, sofern es in dem Betrieb einen solchen gibt.

b. Ausgaben senken

aa. Steuern

Ein Anruf beim Steuerberater lohnt sich immer- jetzt aber mehr denn je: er kann beantragen, etwaige Steuervorauszahlungen absenken zu lassen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Auch kann er mit dem zuständigen Finanzamt über Steuerstundungen verhandeln.

bb. Miete

Ist bereits jetzt absehbar, dass es zu Liquiditätsengpässen kommt, macht die Kontaktaufnahme zum Vermieter Sinn. Vorübergehende Engpässe können auch hier durch z. B. Stundungen der Miete aufgefangen werden.

c. Fördermittel beantragen

Die Behörden arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Bereitstellung von bestimmten Fördermaßnahmen, die Unternehmen, die von der Coronaviruskrise besonders betroffen sind, zugutekommen sollen- eine konkrete Fördermaßnahme der KfW für Unternehmen, steht noch nicht zur Verfügung, jedoch sollte bereits jetzt unbedingt mit der Hausbank darüber gesprochen werden, ob nicht Fördertöpfe zur Verfügung stehen, die bereits zum jetzigen Zeitpunkt angezapft werden können.

Je nach Alter des Unternehmens stehen bereits heute- völlig unabhängig von der Coronaviruskrise- verschiedene Förderprogramme der KfW, aber auch der landeseigenen Förderbanken zur Verfügung.

4. Professionelle Beratung anfordern

Wenn Ihr nicht mehr weiter wisst oder bei der Verhandlung mit Banken, Vermietern oder Investoren eine dritte Meinung braucht, wenn Euch eine objektive Sicht der Dinge nicht möglich ist oder Ihr Euch im Gründerteam uneins sein, wie Ihr Euch in diesen schwierigen Zeiten bestmöglich verhalten sollt, lohnt es sich, Geld in professionelle Beratung zu investieren. Bei Capmatcher gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Euch helfen können.


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